„Booster“ für Unternehmen
Ende letzten Monats hat der deutsche Bundestag ein Steuerentlastungspaket für Unternehmen beschlossen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Investitionen anzukurbeln und die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland wieder in Schwung zu bringen – eine Herausforderung, der das Land in den letzten Jahren nicht gut begegnet ist.
„Genau das hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt. Wirtschaftliche Stärke, Wachstum und die Sicherung von Arbeitsplätzen stehen dabei an erster Stelle“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil während der Bundestagsdebatte. Seiner Meinung nach ist die Verabschiedung des Pakets, das in den Medien als „Investitions-Booster“ bezeichnet wird, ein deutliches Signal dafür, dass Deutschland bald wieder auf den Wachstumspfad zurückkehren wird. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD angenommen. Die AfD enthielt sich der Stimme, während Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen stimmten.

Foto: Martin Rulsch
Ausgleichszahlungen für Länder und Kommunen
Am 11. Juli soll der Bundesrat über das Paket abstimmen. Im Bundesrat sitzen Vertreter der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie dem Gesetz zustimmen werden, da die Bundesregierung den Ländern sowie Städten und Gemeinden zugesagt hat, die entgangenen Steuereinnahmen auszugleichen. Geschätzt wird, dass das Paket die Steuerlast der Unternehmen in den Jahren 2025 bis 2029 um fast 48 Milliarden Euro senken wird – was jedoch zu entsprechend geringeren Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen führt. Die Bundesregierung hat jedoch versprochen, die Kommunen durch einen erhöhten Anteil an der Mehrwertsteuer zu entschädigen. Die Bundesländer erhalten zusätzlich 8 Milliarden Euro für Investitionen, unter anderem in Bildung, Kindertagesstätten, Forschung und in die Sanierung von Krankenhäusern.
„Unternehmen werden mehr Geld für weitere Investitionen zur Verfügung haben.“
Große Vorteile für Unternehmen
Dank des Steuerpakets erhalten Unternehmen die Möglichkeit, sogenannte Superabschreibungen von 30 Prozent über drei Jahre hinweg zu nutzen. Das führt zu einer deutlich niedrigeren Steuerlast, da der zu versteuernde Gewinn dadurch reduziert wird. So steht den Unternehmen mehr Kapital für weitere Investitionen zur Verfügung! Außerdem ist geplant, ab dem Jahr 2028 die Körperschaftsteuer schrittweise um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr über fünf Jahre hinweg zu senken. Ziel ist es, den Steuersatz von derzeit 15 Prozent bis 2032 auf 10 Prozent zu reduzieren. Auch der Kauf eines Elektroautos durch Unternehmen wird steuerlich attraktiver: Die Obergrenze für den Kaufpreis wird von 75.000 auf 100.000 Euro erhöht, und im ersten Jahr nach dem Kauf kann eine Abschreibung von 75 Prozent vorgenommen werden.