Antragstellung bis zum 31. Juli 2025 möglich!
Die Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien (SKGD) erinnert daran, dass bis zum 31. Juli 2025 Anträge auf Förderung der künstlerischen Gruppen für das Jahr 2026 gestellt werden können. Die Unterstützung ist dank eines Zuschusses des Ministeriums des Innern und der Verwaltung (MSWiA) möglich.
Für viele unter dem Dach der SKGD tätigen Gruppen sind diese Mittel eine unverzichtbare Hilfe im Alltag, bei der Weiterentwicklung ihrer Arbeit und der Repräsentation der deutschen Minderheit auf regionaler und landesweiter Bühne.

Foto: SKGD
Was kann gefördert werden?
Transport – die Anmietung eines Busses oder Kleinbusses sowie Kraftstoffkosten, wodurch Gruppen an Festivals, Wettbewerben und Auftritten in verschiedenen Teilen der Region und des Landes teilnehmen können.
Ankauf oder Reparatur von Musikinstrumenten und Tontechnik – dies ermöglicht die Erweiterung des Repertoires und eine höhere künstlerische Qualität der Auftritte.
Anschaffung von Zubehör für den Bühnenauftritt – zum Beispiel Notenständer oder Pflegemittel für Instrumente.
Bühnenkostüme und Tanzartikel – sie sorgen für ein professionelles Erscheinungsbild der Gruppen und steigern ihre Attraktivität und Wiedererkennbarkeit.
Honorare für Instruktoren – sie bieten kontinuierliche fachliche und künstlerische Begleitung und tragen zur Qualitätssteigerung bei.

Foto: SKGD
Warum lohnt sich die Förderung?
Dank dieser finanziellen Unterstützung können die Gruppen nicht nur ihre künstlerische Aktivität aufrechterhalten, sondern auch:
- junge Talente unter Kindern und Jugendlichen fördern,
• die Kultur und Traditionen der deutschen Minderheit pflegen,
• soziale Bindungen in den lokalen Gemeinschaften stärken,
• ihre Präsenz im öffentlichen Raum durch die Teilnahme an bedeutenden kulturellen Veranstaltungen ausbauen.
Wichtige organisatorische Hinweise:
Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden.
Das Antragsformular ist sowohl in Papierform als auch elektronisch verfügbar:
Antragsformular – hier klicken
Der Zuschuss deckt maximal bis zu 80 % der Gesamtkosten.
Der Antrag muss eine detaillierte Bedarfsangabe enthalten: Menge, Art, Preis.
Die Einreichung des Antrags garantiert keine Förderung – die Entscheidung hängt von den vom MSWiA für 2026 zur Verfügung gestellten Mitteln ab.
Fragen? Kontakt zur SKGD:
Koordinatorin der künstlerischen Gruppen der SKGD:
Ewa Janiszewska
[email protected]
506 264 831 | 77 40 21 077